Share Deals – Besser ein Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach?

Gewiefte Unternehmen können sich bei Immobilienkäufen geschickt die Grunderwerbsteuer sparen, indem sie zunächst nur Anteile der Grundstücke von unter 95% kaufen. Um diese Vorgehensweise zu stoppen, soll diese nun nicht etwa verboten, sondern lediglich eingedämmt werden: Die Anteilsgrenze soll auf 90% gesenkt und die Frist zum Erwerb der restlichen Anteile von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Angeblich soll die Zahl der Share Deals dadurch deutlich sinken und die Steuereinnahmen steigen. Reicht das wirklich? Wieso zögert das Bundesfinanzministerium?

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