Eigenbedarf auch “gesellschaftsfähig”

Dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch dann zulässig ist, wenn es sich um eine juristische Person – also beispielsweise um eine Erbengemeinschaft – handelt, hat ganz aktuell der Bundesgerichtshof entschieden. Mehr zu dem Urteil, das zur Abwechslung mal Eigentümer freuen dürfte, gibt’s per nachfolgendem Link.

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